WIR HABEN UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN («AGB») TEILWEISE ÜBERARBEITET.

Im Hinblick auf das neue Schweizer Datenschutzgesetz (ab 01. September 2023) haben wir unsere AGB angepasst und in diesem Zusammenhang auch anderweitig leicht überarbeitet und aktualisiert. Die Änderungen sind in blauer Textfarbe hervorgehoben.

Die Ziff. 6 und 9-16 der bisherigen AGB entfallen. Sämtliche Angaben bezüglich der Bearbeitung von Personendaten sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind neu in der Datenschutzerklärung der kartenausgebenden Firma enthalten.

Die neuen AGB sind gültig ab 01.09.2023.
Die Version 2020-01 der AGB, gültig bis 31.08.2023 ist hier verfügbar.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen AVIA Kundenkarte

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für die AVIA Kundenkarte und regeln das Rechtsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Firma und dem Karteninhaber.

  1. Teilnahme: Mit der Annahme des Kartenantrages durch die kartenausgebende Firma erhält der Bewerber (nachstehend «Karteninhaber» genannt) eine persönliche und unübertragbare AVIA Kundenkarte (nachstehend «Karte» genannt) und einen persönlichen Geheimcode («PIN-Code»). Die kartenausgebende Firma ist berechtigt, Anträge auf Ausstellung von Karten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit Unterschrift des Kartenantrages erklärt sich der Bewerber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der Karte einverstanden. Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum der kartenausgebenden Firma.

  2. Zahlungsfunktion und Benutzung der Karte: Die Karte berechtigt den Karteninhaber grundsätzlich, sofern mit der kartenausgebenden Firma nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, mittels des PIN-Code an AVIA Tankstellen in der Schweiz sowie an allfälligen weiteren Akzeptanzstellen (nachstehend «Akzeptanzstelle(n)») Treibstoff, sowie weitere angebotene Waren und Dienstleistungen im Umfang von maximal CHF 200.00 pro Tag zu beziehen. Vom Bezug mit der Karte ausgenommen sind Lose und sonstige Einsätze für die Teilnahme an Glücksspielen und Lotterien sowie Telefon- und Taxkarten. Produkte und Bezüge an Tankstellen Shops können weiter limitiert werden. Setzt der Karteninhaber die Karte zum Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen an einer Akzeptanzstelle ein, welche nicht durch die kartenausgebende Firma betrieben wird, handelt der Karteninhaber als direkter Stellvertreter (Art. 32 OR) für die kartenausgebende Firma gegenüber der Akzeptanzstelle (Kettengeschäft) . Sollten vorübergehend an einer bestimmten  Akzeptanzstelle keine Bezüge getätigt werden können, berechtigt dies den Karteninhaber zu keinen Ersatzansprüchen. Dem Karteninhaber gegebenenfalls von Zeit zu Zeit angebotene Vorteilsprogramme können jederzeit geändert oder beendet werden.

  3. Sorgfalt und Haftung: Der Karteninhaber hat die Einrichtungen der Akzeptanzstellen gemäss den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, den Weisungen der Akzeptanzstellen sowie der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt zu benutzen. Der Karteninhaber haftet der kartenherausgebenden Firma und/oder der jeweiligen Akzeptanzstelle für sämtliche fahrlässig, vorsätzlich oder durch das Handeln von Hilfspersonen verursachten, direkten oder indirekten Schäden aller Art. Allfällige vom Karteninhaber festgestellte Defekte oder sonstige Mängel sind durch diesen so rasch als möglich der kartenherausgebenden Firma zu melden.
    Die kartenherausgebende Firma sowie die Akzeptanzstellen haften dem Karteninhaber, unter Ausschluss der Haftung für Hilfspersonen, ausschliesslich in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  4. Verlust und Diebstahl: Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte sofort nach Erhalt auf der Rückseite zu unterzeichnen und sorgfältig und sicher aufzubewahren. Der persönliche Geheimcode ist getrennt von der Karte aufzubewahren und gegenüber unberechtigten Dritten geheimzuhalten. Sollte die Karte verloren gehen oder gestohlen werden, so ist dies unverzüglich der kartenausgebenden Firma zu melden. Alle Schäden, die infolge Diebstahls, Verlusts oder missbräuchlicher Verwendung der Karte entstehen, sind vom Karteninhaber zu tragen. Der Karteninhaber haftet für sämtliche der kartenausgebenden Firma im Zusammenhang mit dem Diebstahl oder dem Verlust der Karte entstehenden Kosten. Für den Ersatz einer gestohlenen, verlorenen oder beschädigten Karte kann eine Gebühr von CHF 10.00 berechnet werden.

  5. Rechnung: Der Karteninhaber erhält von der kartenausgebenden Firma monatlich eine Rechnung für die durch ihn mit seiner Karte  bei Akzeptanzstellen getätigten Bezüge von  Treibstoff sowie weiteren Waren und Dienstleistungen. Er ist verpflichtet, diese nach Erhalt sofort zu prüfen. Rechnungen, die nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich beanstandet werden, gelten als genehmigt. Die Rechnung ist nach Massgabe der darin angegebenen Zahlungsbedingungen rein netto zu begleichen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Karteninhaber ohne weiteres in Verzug. Sämtliche Kosten und Auslagen, die der kartenausgebenden Firma aus dem Zahlungsverzug entstehen (insbesondere Mahnungs- und Inkassokosten, Verzugszinsen), werden dem Karteninhaber zusätzlich belastet. Mit jeder Rechnung wird eine Administrationsgebühr im Betrag von CHF 2.50 verrechnet. Diese Administrationsgebühr entfällt, wenn der Karteninhaber die elektronische Zustellung der Rechnung (z.B. E-Payment) gewählt hat.

  6. Kündigung und Ausschluss: Der Karteninhaber kann jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per Einschreiben, unter Beilage einer Kopie eines amtlichen Ausweises und mittels Rücksendung der Karte an die kartenausgebende Firma kündigen. Ansonsten verfällt die Karte an dem auf ihr eingeprägten Datum. Hat der Karteninhaber die Karte nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gekündigt, erhält er unaufgefordert eine neue Karte. Die kartenausgebende Firma ist berechtigt, Karten jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzufordern, zu sperren oder nicht zu erneuern. Eine zurückgeforderte Karte wird mit Eingang der entsprechenden Erklärung beim Karteninhaber ungültig und ist unverzüglich an die kartenausgebende Firma zurückzusenden. Die Verwendung einer abgelaufenen oder ungültigen Karte sowie jede andere missbräuchliche Verwendung der Karte kann Gegenstand einer strafrechtlichen Verfolgung bilden. Der Karteninhaber haftet vollumfänglich für daraus entstehende Schäden.

  7. Änderungen: Die kartenausgebende Firma ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder das AVIA Kundenkarten Programm zu beenden. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (darunter fällt auch die Anpassung der Administrationsgebühr) werden unter www.avia.ch/kundenkarte publiziert. Sie gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innert einer Frist von 30 Tagen seit Publikation bei der kartenausgebenden Firma schriftlich und eingeschrieben Widerspruch erhebt und gleichzeitig die Karte zurücksendet oder er die Karte nach Publikation weiter benützt. Erhebt der Karteninhaber fristgerecht Widerspruch, endet das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Firma und dem Karteninhaber unter Vorbehalt bestehender Forderungen aus oder im Zusammenhang mit der bisherigen Nutzung per sofort. Die Karte wird mit Eingang des Widerspruchs bei der kartenausgebenden Firma ungültig.

  8. Mitteilungspflicht und Berichtigung: Der Karteninhaber ist verpflichtet, sämtliche Änderungen gegenüber den im Antrag gemachten Angaben bezüglich Name, Adresse, Fahrzeugkennzeichen etc. unverzüglich der kartenausgebenden Firma schriftlich mitzuteilen. Der Karteninhaber hat jederzeit das Recht, seine Daten mittels Mitteilung an die kartenausgebende Firma zu berichtigen oder vervollständigen zu lassen.

  9. Datenschutz: Für die Bearbeitung von Personendaten durch die kartenherausgebende Firma gilt die jeweils gültige Datenschutzerklärung.

  10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und der Bestimmungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Benützung der Karte sind für Geschäftskunden ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der kartenausgebenden Firma zuständig.

 

Zürich, September 2023